
Was ist das?
Für wen?
In der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie mit Kindern und Jugendlichen bietet das freie Spiel, das Malen, das szenische Spiel mit Puppen und das Gespräch Möglichkeiten, innerpsychische Prozesse und Konflikte zum Ausdruck zu bringen und zu verarbeiten. Das Spielen ermöglicht Zugang zum seelischen Erleben und zu den BeziehungsÂerfahrungen des Kindes. In einem geschützten und sicheren Raum kann sich das Kind frei entfalten, Selbstwirksamkeit wahrnehmen und neue BeziehungsÂerfahrungen mit der Therapeutin zusammen erleben.Â
Bei Schwierigkeiten bei der Emotionsregulation: niedrige Frustrationstoleranz, aggressives Verhalten, Konflikte mit anderen Kindern oder den Eltern
Ängsten: Trennungsängste, Versagensängste, Schulangst, soziale oder andere Phobien, Albträume, Panikattacken
Somatisierungsstörungen: Bauchschmerzen, Übelkeit, Kopfschmerzen, SchwindelÂ
Depressionen: Antriebslosigkeit, Freudlosigkeit, Interessenverlust, Traurigkeit, vermindertes Selbstwertgefühl, Rückzug
Essstörungen: Bulimie, Magersucht
Bindungsstörungen: Kommunikations- und Beziehungsstörungen
Traumafolgestörungen: Verluste von wichtigen Bezugspersonen oder Freunden, Trennung der Eltern, schwere Krisen, Unfälle, Erkrankungen
Ablauf
Probatorik
Dann folgt eine probatorische Phase von 5-8 Sitzungen. Diese dient zum gegenseitigen Kennenlernen und zum Klären, ob eine gemeinsame Zusammenarbeit vorstellbar ist.
Therapie
Danach wird eine Kurzzeittherapie von 24 Sitzungen gegebenenfalls zuzüglich 6 Sitzungen für Bezugspersonen beantragt.
Die Sitzungen finden 1 mal pro Woche statt und dauern 50 Minuten.Â
Außerdem ist ein Konsiliarbericht von Kinder- oder Hausärzt:innen notwendig, die die Psychotherapie befürworten müssen.
Die Therapie kann eventuell in Form einer Langzeittherapie verlängert werden.
Kosten/Abrechnungsmöglichkeiten
Kostenerstattung bei gesetzlich Versicherten
Wenn Sie gesetzlich versichert sind, kann ich über KostenÂerstattungsÂverfahren abrechnen. Wenn bei PsychoÂtherapeut:innen mit Kassenzulassung lange Wartezeiten bestehen, haben Sie das Recht auf Antrag zur Kostenübernahme der Psychotherapiekosten bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Dieser Antrag muss von Ihnen bei Ihrer Krankenkasse gestellt werden. In der Regel müssen Sie dann nachweisen, dass Sie keinen freien Platz bei niedergelassenen PsychoÂÂtheraÂpeut:innen gefunden haben. Wenn Ihre Krankenkasse dem Antrag zustimmt, ist auch die direkte Abrechnung mit der Krankenkasse durch mich möglich.
Was ist das?
In der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie mit Kindern und Jugendlichen bietet das freie Spiel, das Malen, das szenische Spiel mit Puppen und das Gespräch Möglichkeiten, innerpsychische Prozesse und Konflikte zum Ausdruck zu bringen und zu verarbeiten. Das Spielen ermöglicht Zugang zum seelischen Erleben und zu den BeziehungsÂerfahrungen des Kindes. In einem geschützten und sicheren Raum kann sich das Kind frei entfalten, Selbstwirksamkeit wahrnehmen und neue BeziehungsÂerfahrungen mit der Therapeutin zusammen erleben.Â

Bei Jugendlichen dient vorrangig das Gespräch dazu, die eigenen Gefühle und Bedürfnisse wahrzunehmen, eigene Beziehungsmuster zu erkennen und zu verstehen und neue HandlungsÂstrategien zu entwickeln.
Die wertfreie Auseinandersetzung mit sich selbst und der Therapeutin können zu neuen EntwicklungsÂschritten, Selbst- und Autonomieentwicklung führen und bestenfalls psychische und körperliche Symptomatik mindern oder heilen.

Dazu gehören vor allem bei Kindern regelmäßige Elterngespräche mit der Therapeutin, um Symptome und Verhaltensweisen Ihres Kindes besser verstehen und bestenfalls verändern zu können.
Ich biete für Kinder und Jugendliche bis 21 Jahren tiefenpsychologisch fundierte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie an.
Für wen?
Bei Schwierigkeiten bei der Emotionsregulation: niedrige Frustrationstoleranz, aggressives Verhalten, Konflikte mit anderen Kindern oder den Eltern
Ängsten: Trennungsängste, Versagensängste, Schulangst, soziale oder andere Phobien, Albträume, Panikattacken
Somatisierungsstörungen: Bauchschmerzen, Übelkeit, Kopfschmerzen, SchwindelÂ
Depressionen: Antriebslosigkeit, Freudlosigkeit, Interessenverlust, Traurigkeit, vermindertes Selbstwertgefühl, Rückzug
Essstörungen: Bulimie, Magersucht
Bindungsstörungen: Kommunikations- und Beziehungsstörungen
Traumafolgestörungen: Verluste von wichtigen Bezugspersonen oder Freunden, Trennung der Eltern, schwere Krisen, Unfälle, Erkrankungen
Ablauf
Probatorik
Dann folgt eine probatorische Phase von 5-8 Sitzungen. Diese dient zum gegenseitigen Kennenlernen und zum Klären, ob eine gemeinsame Zusammenarbeit vorstellbar ist.
Therapie
Danach wird eine Kurzzeittherapie von 24 Sitzungen gegebenenfalls zuzüglich 6 Sitzungen für Bezugspersonen beantragt. Die Sitzungen finden 1 mal pro Woche statt und dauern 50 Minuten.
Außerdem ist ein Konsiliarbericht von Kinder- oder Hausärzt:innen notwendig, die die Psychotherapie befürworten müssen. Die Therapie kann eventuell in Form einer Langzeittherapie verlängert werden.
Kosten/Abrechnungsmöglichkeiten
Kostenerstattung bei gesetzlich Versicherten
Wenn Sie gesetzlich versichert sind, kann ich über KostenÂerstattungsÂverfahren abrechnen. Wenn bei PsychoÂtherapeut:innen mit Kassenzulassung lange Wartezeiten bestehen, haben Sie das Recht auf Antrag zur Kostenübernahme der Psychotherapiekosten bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Dieser Antrag muss von Ihnen bei Ihrer Krankenkasse gestellt werden. In der Regel müssen Sie dann nachweisen, dass Sie keinen freien Platz bei niedergelassenen PsychoÂÂtheraÂpeut:innen gefunden haben. Wenn Ihre Krankenkasse dem Antrag zustimmt, ist auch die direkte Abrechnung mit der Krankenkasse durch mich möglich.